Auftragsvergabe bei Reparaturen/ Notfällen

 

Grundsätzlich werden alle Aufträge an Handwerker nur durch die Baugenossenschaft Eintracht eG vergeben ! Reparaturen an Gasleitungen, Wasserleitungen und Elektroleitungen dürfen weder vom Mieter selbst, noch von Bekannten oder Freunden des Mieters durchgeführt werden !

Sollte es außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, an Wochenenden oder an Feiertagen zu einem Notfall kommen (d.h. eine Reparatur ist sofort erforderlich, um so einen größeren Schaden zu vermeiden), sind Sie als Mieter berechtigt, direkt einen Handwerker zu beauftragen.

Spätestens am darauf folgenden Werktag ist der Baugenossenschaft Eintracht eG dann die Beauftragung des Handwerkers anzuzeigen. Sie können auch gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter (09132 / 99 69) hinterlassen. oder eine E-Mail (info@baugenossenschaft-eintracht.de) schreiben.


Notfall außerhalb üblicher Geschäftszeiten

 

Störung an der Heizungsanlage bzw. Sanitärinstallation

 

Fa. Dirsch Haustechnik GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Telefon 09132 / 788 60

Egerländertrasse | Ringstraße | Erlanger Straße | Hans-Sachs-Straße | Pirkheimerstraße


 


Fa. Hans Himmler, Herzogenaurach, Telefon 09132 / 86 47

Kellergasse | Klummgasse | Eichelmühlgasse | von Weber Straße | Glatzer Straße


 


Fa. Partner Haustechnik GbR, Herzogenaurach, Telefon 09132 / 732 03 28

Adam-Kraft Straße | Veit-Stoß Straße | Peter-Vischer Straße | Konrad-Groß Straße

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Störung an der Elektroinstallation

Fa. Dirsch Telefon 09132 / 788 60

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Störung an Fenstern, Türen und Rolläden

Fa. Kräck Telefon 09132 / 27 62

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Rohrverstopfung

Fa. Baier Rohrreinigung Telefon 09131 / 494 20

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

WICHTIGER HINWEIS: Die Kosten für Rohrreinigungen, Abflussverstopfungen und Türöffnungen gehen, unabhängig  von der Höhe des Rechnungsbetrags, zu Lasten des Mieters, soweit der Schaden innerhalb der Wohnung selbst verursacht wurde. Die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden sind ebenfalls vom Mieter selbst zu tragen.

 

 

© 2013-2024 • Baugenossenschaft „Eintracht“ eG - alle Rechte vorbehalten.